Bundesfreiwilligendienst
Rahmenbedingungen
Der BFD – offen für alle Generationen
Der BFD ist ein gesetzlich geregelter Freiwilligendienst für alle Generationen, zum Beispiel für
- Interessierte nach der Schulzeit
- Frauen und Männer nach der Elternphase
- Menschen im Vorruhestand oder im Ruhestand
- Menschen, die einen Wiedereinstieg ins Arbeitsleben suchen
- berufliche Quereinsteiger/innen
Das ist ein BFD
- Die Dauer beträgt 6 bis 18 Monate.
- Für Freiwillige im Alter über 27 Jahren ist Teilzeit ab 20 Stunden/Woche möglich.
- Freiwillige erhalten eine Einführung, werden praktisch angeleitet und durch hauptamtliche Mitarbeitende begleitet.
- Freiwillige tauschen ihre Erfahrungen mit anderen aus und bilden sich weiter zu Themen, die sie interessieren. (Insgesamt 25 Seminartage für Teilnehmende im Alter von 16 bis 26, für Teilnehmende über 27 mindestens ein Seminartag pro Monat)
- Die Teilnahme am BFD in einer Einsatzstelle unserer Träger ist nicht an eine Kirchen- oder Religionszugehörigkeit gebunden.
Im BFD erhalten Freiwillige außerdem
- Taschengeld
- Urlaub
- Sozialversicherung
- Kindergeldanspruch (bis 25 Jahre)
- ggf. Unterkunft und Verpflegung
- Kontakt zu sozialen und kirchlichen Einrichtungen und Ausbildungsstätten
- ein Abschlusszeugnis
- Darüber hinaus wird der BFD als Vorpraktikum für viele soziale Ausbildungen und Studiengänge anerkannt.