„Obwohl uns vor allem die aktuell sehr schwierige Haushaltslage in den Freiwilligendiensten beschäftigt, möchten wir auch eine langfristige Vision vorstellen“, betont Martin Schulze, Geschäftsführer Evangelische Freiwilligendienste gGmbH.
Derzeit wird in Deutschland vielfältig über eine Dienstpflicht (Gesellschaftsjahr) oder auch eine Wehrpflicht diskutiert. Die „Vision 2030“ bietet einen neuen Weg für die langfristige Perspektive einer Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit in der Gesellschaft.
Die Träger, Verbände und Zentralstellen der Freiwilligendienste im In- und Ausland, die diese in zivilgesellschaftlicher Verantwortung durchführen, setzen sich für diese Zukunftsvision ein.
Zentrale Forderungen sind:
1. Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst: Wo (junge) Menschen, Einsatzstellen und Träger sich auf den Abschluss einer Freiwilligendienst-Vereinbarung einigen, ist diese im Rahmen eines Rechtsanspruchs auf einen Freiwilligendienst durch den Bund zu fördern.
2. Staatlich finanziertes Freiwilligengeld auf BAföG-Niveau für alle Freiwilligen: Freiwilligendienste müssen für alle offen sein, indem Freiwillige unabhängig von ihrer Wohnsituation ihren Lebensunterhalt eigenständig und elternunabhängig bestreiten können. Notwendig ist deshalb ein vom Bund finanziertes Freiwilligengeld, dessen Betrag sich am BAföG-Höchstsatz orientiert.
3. Einladung und Beratung für ALLE: Mit einer auffordernden, schriftlichen und individuellen Einladung an alle (jungen) Menschen sowie einer darauf aufbauenden Einzelberatung zu den Möglichkeiten eines freiwilligen Dienstes durch die anbietenden Organisationen, werden die Freiwilligendienste in einer ganz neuen Weise in das Bewusstsein gebracht.
Das ausführliche Positionspapier findet sich hier.
Zur Website https://www.rechtauffreiwilligendienst.de/