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Details zu den Freiwilligendiensten

Noch Fragen? Hier findest du Antworten!

 

Du möchtest mehr über Freiwilligendienste wissen? Kein Problem! Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um FSJ und BFD – einfach, verständlich und schnell erklärt. 

  • Im ersten Schritt suchen du und die Trägerorganisation gemeinsam einen passenden Einsatzplatz, der zu deinen Interessen passt. Danach schließt du eine Vereinbarung über deinen Freiwilligendienst ab – dort sind alle Rahmenbedingungen geregelt. Weitere Information zum Bewerbungsverfahren findest du in der Regel auf der Internetseite der jeweiligen Trägerorganisation.

    In deiner Einsatzstelle arbeitest du in der Regel in Vollzeit, also etwa 38,5 bis 40 Stunden pro Woche. Einge Einsatzstellen bieten auch die Möglichkeit von Teilzeit im Freiwilligendienst (mindestens 20,1 Stunden pro Woche).

    Du wirst vor Ort angeleitet, in deine Aufgaben eingeführt und kannst viele neue Fähigkeiten im Arbeitsfeld und über dich selbst entwickeln. Wenn Fragen oder Probleme auftauchen, gibt es immer eine feste Ansprechperson in der Einsatzstelle.
    Begleitend zu deiner praktischen Arbeit nimmst du regelmäßig an Seminaren mit anderen Freiwilligen teil. Am Ende deines Dienstes erhältst du eine offizielle Bescheinigung und ein Zeugnis.
     

  • Ein FSJ / ein BFD ist eine soziales Bildungs- und Orientierungszeit, und die Seminare sind ein zentraler Bestandteil davon. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und ergänzen deine praktische Arbeit in der Einsatzstelle.

    Bist du unter 27 Jahre und machst einen zwölfmonatigen Dienst, nimmst du an insgesamt 25 Seminartagen teil, meist in Form von Seminarwochen. Ab 27 Jahren ist mindestens ein Seminartag pro Monat vorgesehen.

    In den Seminaren triffst du andere Freiwillige, tauschst dich aus und reflektierst eure Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag. Ihr beschäftigt euch mit Themen, die zu eurer Praxis passen, erweitert eure fachlichen und sozialen Kompetenzen und habt dabei auch viel Spaß.

    Du gestaltest die Seminare aktiv mit, kannst Themen mitbestimmen und deine Interessen einbringen. Die Seminartage gelten als Arbeitszeit – deshalb ist Urlaub während der Seminare nicht möglich.

  • Ja, du wirst pädagogisch begleitet: Fachlich geschulte Mitarbeitende des Trägers stehen dir das ganze Jahr über zur Seite. Ihr trefft euch regelmäßig bei Seminaren und ihr könnt euch jederzeit mit euren Fragen an sie wenden.

    In deiner Einsatzstelle bekommst du eine persönliche Anleitung durch eine qualifizierte Mitarbeiter*innen oder einen qualifizierten Mitarbeiter. Bei Fragen oder Problemen am Einsatzort haben deine Anleiter*innen ein offenes Ohr für dich.

  • In der Regel dauert ein FSJ oder BFD ein Jahr. Damit dein Dienst anerkannt wird, musst du ihn mindestens sechs Monate lang machen. Ob auch andere Zeiträume für dich möglich sind, besprichst du am besten direkt mit deinem Träger vor Ort.

  • Ja, wenn alle Beteiligten – du, der Träger und die Einsatzstelle – einverstanden sind, kannst du deinen Dienst verlängern. Insgesamt ist eine Dauer von bis zu 18 Monaten möglich.

  • Du musst deine Vollzeitschulpflicht erfüllt haben – meist ist das mit 16 Jahren der Fall, in manchen Bundesländern schon mit 15. Für das FSJ gilt ein Höchstalter von 26 Jahren. 

    Im Bundesfreiwilligendienst gibt es nach oben keine Altersgrenze. So können auch ältere Menschen einen BFD machen.​

  • Ja, zu Beginn deines Freiwilligendienstes bekommst du einen Ausweis. Damit erhältst du häufig Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr, etwa bei Monatstickets.​ Auch viele Einrichtungen und Veranstalter bieten mit diesem Ausweis Preisnachlässe an.​

  • Dein FSJ / dein BFD kann als Vor- oder Pflichtpraktikum sowie als Praxissemester anerkannt werden. Wenn du schon weißt, wie es danach weitergehen soll, lohnt es sich, frühzeitig bei Schule, Ausbildungsstätte oder Hochschule nachzufragen, welche Bedingungen für ein Praktikum gelten.

    Die Zeit im Freiwilligendienst kann zudem als Wartesemester und in manchen Bundesländern als praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt werden.

  • Nein, du musst keiner Kirche angehören und auch keine Religionszugehörigkeit haben. Wichtig ist, dass du offen bist, dich mit Fragen des christlichen Glaubens auseinanderzusetzen, da diese in manchen Einsatzstellen eine Rolle spielen können

  • FSJ und BFD stehen grundsätzlich allen offen – deine Nationalität spielt keine Rolle. Auch Menschen, die nicht in Deutschland leben, können sich für ein FSJ oder einen BFD in Deutschland bewerben, etwa über die evangelischen Träger, die Incoming-Programme anbieten.

  • Neben der erfüllten Vollzeitschulpflicht gibt es keine weiteren formalen Voraussetzungen. Dein Schulabschluss oder deine Noten sind nicht entscheidend.​ Erwartet wird vor allem die Bereitschaft, dich auf andere Menschen einzulassen und Aufgaben zuverlässig zu übernehmen.​

  • Ja, du bekommst ein Taschengeld - die genaue Höhe ist bei den einzelnen Trägern unterschiedlich. In vielen Einsatzstellen erhältst du zusätzlich Verpflegung oder einen Verpflegungszuschuss.

  • Die meisten Freiwilligen wohnen während ihres FSJ/ ihres BFD weiterhin zuhause. Einige Einsatzstellen können auch eine Unterkunft zur Verfügung stellen.

  • Ja, dein FSJ / dein BFD ist ein sozialversicherungspflichtiger Dienst. Das bedeutet: Du bist in Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Haftpflichtversicherung abgesichert. Die Beiträge übernehmen vollständig Träger oder Einsatzstelle – für dich fallen keine eigenen Beiträge an.

  • Ja, bei einem zwölfmonatigen Dienst stehen dir in der Regel etwa 26 Arbeitstage Urlaub zu.

  • Kindergeld, Kinderfreibeträge und andere kinderbezogene Leistungen werden nach den gesetzlichen Regelungen auch während deines Freiwilligendienstes weitergezahlt.

  • Die meisten Dienste starten zwischen August und Oktober. Einige Träger bieten zusätzlich Starttermine im Frühjahr oder über das Jahr verteilt an.

  • Ja, auch mit Bürgergeld kannst du einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder ein FSJ machen. Während deines Freiwilligendienstes musst du keine andere Arbeit annehmen.

    Das Taschengeld aus dem BFD wird allerdings meist auf das Bürgergeld angerechnet. Es gibt aber Freibeträge:

    • Bis 25 Jahre: bis zu 603 Euro Taschengeld pro Monat bleiben anrechnungsfrei.
    • Ab 25 Jahren: bis zu 250 Euro pro Monat bleiben anrechnungsfrei.

    Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung oder Zuschüsse werden dagegen als Einkommen angerechnet. Am besten informierst du dein Jobcenter frühzeitig über deinen geplanten Freiwilligendienst.

  • Wenn ein wichtiger Grund vorliegt – zum Beispiel ein Studien- oder Ausbildungsplatz – kannst du deinen Freiwilligendienst vorzeitig beenden. Wie das genau abläuft, regelt deine Vereinbarung mit dem Träger.

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