Viele Entsendeorganisationen arbeiten im Ausland mit festen Partnerorganisationen, den sog. Aufnahmeorganisationen, zusammen, die den Einsatz der Freiwilligen in der jeweiligen Region koordinieren und dabei i.d.R. für eine Gruppe von Freiwilligen verantwortlich sind. Zu ihren Aufgaben gehören u.a.
Die Rolle der Aufnahmeorganisation kann z.B. auch von (deutschen) Mitarbeitenden vor Ort, die bei der Entsendeorganisation angestellt sind, übernommen werden.
Wenn Sie als Aufnahmeorganisation Interesse an einer Kooperation mit einer Entsendeorganisation zur Aufnahme von Freiwilligen in Ihrem Land haben, wenden Sie sich an eine der Entsendeorganisationen oder zur allgemeinen Beratung an das Bundestutorat Ausland in der Geschäftsstelle.
Freiwilligendienste im Ausland werden als überwiegend praktische Hilfstätigkeiten in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet. Die Einrichtung, in der die Freiwilligen mitarbeiten, ist die sogenannte Einsatzstelle.
Die Einsatzstelle ist unter anderem für die fachliche und persönliche Begleitung der Freiwilligen und alle Fragen des konkreten Einsatzes zuständig. Einsatzstellen sind z.B. Altenheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Kinderheime, Jugendeinrichtungen, Krankenhäuser, Kirchengemeinden, Menschenrechtsorganisationen, Frauenhäuser, Obdachloseneinrichtungen etc.
In vielen Förderprogrammen muss die Einsatzstelle von der zuständigen Stelle (Ministerium, Behörde) anerkannt werden. Der Antrag auf Anerkennung läuft i.d.R. über die Entsendeorganisation.
Wenn Sie als Einsatzstelle Freiwillige aus Deutschland aufnehmen wollen, wenden Sie sich an eine der Entsendeorganisationen oder zur allgemeinen Beratung an das Bundestutorat Ausland in der Geschäftsstelle.
Mehr zur Qualitätsentwicklung und dem Qualitätsmanagement der Evangelischen Trägergruppe finden Sie hier.
Evangelische Freiwilligendienste gGmbH
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Tel. 05 11/45 000 83-30
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