Zunächst gilt es, gemeinsam mit der Bewerberin/ dem Bewerber einen geeigneten Einsatzplatz zu finden. Diese Vermittlung geschieht in der Regel über den Träger. Anschließend wird eine Vereinbarung über die Rahmenbedingungen des Freiwilligendienstes geschlossen. An ihrem Einsatzort, den Einsatzsatzstellen, sind die Freiwilligen unter 27 Jahren in Vollzeit tätig, d.h. zwischen 38,5 und 40 Stunden pro Woche. Ab 27 Jahren ist auch ein Teilzeit-Einsatz von mindestens 20 Stunden pro Woche möglich.
Am Einsatzplatz werden die Freiwilligen unter Anleitung in ihre Tätigkeit eingeführt und erwerben neue Fähigkeiten in diesem Arbeitsfeld. Sie machen viele Erfahrungen mit sich selbst und anderen. Bei Fragen und Problemen steht eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner in der Einsatzstelle zur Verfügung.
Während des FSJ/des BFD nehmen die Freiwilligen regelmäßig an Seminaren mit anderen Freiwilligen im FSJ/BFD teil.
Am Ende des Freiwilligendienstes erhalten die Freiwilligen eine offizielle Abschlussbescheinigung und ein Zeugnis.
Ein FSJ/ein BFD ist ein soziales Bildungs- und Orientierungsjahr. Die Seminare sind ein wesentlicher Bestandteil dieses Freiwilligenjahres und gesetzlich vorgeschrieben. Sie ergänzen die praktische Arbeit in der Einsatzstelle. Freiwillige bis 27 Jahre nehmen während eines zwölfmonatigen FSJ/BFD an 25 Seminartagen teil, die überwiegend als Seminarwochen gestaltet sind. Freiwillige ab 27 Jahren nehmen an mindestens einem Seminartag pro Monat teil.
Auf den Seminaren treffen die Freiwilligen regelmäßig andere Freiwillige und lernen und arbeiten in der Gruppe. Im Mittelpunkt stehen Austausch und Reflektion der Erfahrungen in den Einsatzstellen. Die Freiwilligen setzen sich außerdem mit Themen auseinander, die ihre praktische Arbeit betreffen und erweitern ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen. Auch viele andere aktuelle Themen und Inhalte stehen auf dem Programm. Und natürlich ist viel Spaß dabei.
Die Freiwilligen wirken aktiv an der Vorbereitung und Mitgestaltung der Seminare mit. Auf diese Weise werden die Interessen und Wünschen der Freiwilligen am besten realisiert.
Die Seminare gelten als Arbeitszeit. Da sie verpflichtend sind, ist es nicht möglich, zu Seminarzeit Urlaub zu nehmen.
Pädagogisch ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Träger sind für die Freiwilligen da. Sie treffen die Freiwilligen regelmäßig auf den Seminaren und halten auch während des Jahres Kontakt zu ihnen. Natürlich können die Freiwilligen sich auch mit ihren Fragen jederzeit an diese Ansprechpersonen beim Träger wenden.
In der Einsatzstelle erhalten die Freiwilligen eine persönliche Anleitung durch eine qualifizierte Mitarbeiterin oder einen qualifizierten Mitarbeiter. Gibt es Fragen oder Probleme in der Einsatzstelle, haben die Anleiterin oder der Anleiter dafür ein offenes Ohr.
In der Regel dauert ein FSJ/BFD ein Jahr. Damit ein FSJ/BFD anerkannt wird, muss der Freiwilligendienst mindestens sechs Monate dauern. Über die genauen Möglichkeiten können die Träger vor Ort beraten.
Wenn alle Beteiligten zustimmen, kann ein FSJ/ ein BFD auch bis zu einer Höchstdauer von insgesamt 18 Monaten verlängert werden.
Für das FSJ/ den BFD muss die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein. In der Regel ist dies mit 16 Jahren der Fall, in einigen Bundesländern auch bereits mit 15. Das Höchstalter für ein FSJ liegt bei 26 Jahren. Im Bundesfreiwilligendienst gibt es keine Altersgrenze nach oben.
Freiwillige erhalten zu Beginn ihres Freiwilligendienstes einen Ausweis. Mit diesem Ausweis erhalten sie im öffentlichen Personennahverkehr ermäßigte Zeitkarten wie etwa Monatstickets. Auch gewähren viele Einrichtungen und Veranstalter bei Vorlage des Ausweises Ermäßigungen.
Ein FSJ/ ein BFD kann als (Vor-)Praktikum oder als Praxissemester anerkannt werden. Sofern schon feststeht, wie es nach dem FSJ/BFD weitergehen soll, empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld bei der Ausbildungsstelle, Schule oder Universität nach den Bedingungen zu fragen, die für ein Praktikum gelten. Die Zeit des FSJ/BFD wird zudem als Wartesemester anerkannt.
Die Teilnahme am FSJ/am BFD ist nicht an eine Kirchen- oder Religionszugehörigkeit gebunden. Die Freiwilligen sollten die Offenheit mitbringen, sich mit Fragen des christlichen Glaubens auseinander zu setzen.
FSJ und BFD stehen allen Interessierten offen. Die Nationalität spielt keine Rolle. Auch wer nicht in Deutschland lebt, kann sich für ein FSJ oder einen BFD in Deutschland bei unseren Trägern bewerben oder über unsere Partnerorganisationen, die Mitglied im Europäischen Netzwerk des Diakonischen Jahres (EDYN) sind
Es gibt außer der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht keine formalen Voraussetzungen für ein FSJ oder einen BFD. Der Schulabschluss ist also nicht wichtig. Erwartet wird vielmehr die Bereitschaft, sich mit anderen Menschen zu beschäftigen und sich auf sie einzulassen. Ebenso sollten Freiwillige bereit sein, die übertragenen Aufgaben verantwortungsvoll zu übernehmen.
Die Freiwilligen im FSJ/BFD erhalten ein Taschengeld. Die Höhe ist bei den einzelnen Trägern unterschiedlich. Meistens erhalten Freiwillige in ihren Einsatzstellen auch Verpflegung. Einige Träger bzw. Einsatzstellen zahlen ersatzweise einen Verpflegungszuschuss aus.
Viele Freiwillige wohnen während des FSJ/BFD zuhause. Wenn Freiwillige eine Unterkunft benötigen, wird diese in der Regel zur Verfügung gestellt. Einige Träger bzw. Einsatzstellen zahlen auch einen Zuschuss zu den Mietkosten oder im Rahmen des Taschengeldes ein Monatsticket für die Fahrt zu der Einsatzstelle.
Ein FSJ/ ein BFD ist ein sozialversicherungspflichtiges Verhältnis. Das heißt, während des FSJ/BFD sind die Freiwilligen in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Haftpflichtversicherung versichert. Die Freiwilligen müssen dafür aber nichts zahlen. Die Beträge zahlen zu 100% die Träger oder die Einsatzstellen.
Für einen 12-monatigen Dienst erhalten die Freiwilligen in der Regel 26 Arbeitstage Urlaub.
Kindergeld, Kinderfreibeträge, sowie weitere kinderbezogene Leistungen werden nach ihren gesetzlichen Regelungen während des FSJ/BFD weitergezahlt. Dies gilt auch für die Waisenrente.
In der Regel beginnen FSJ und BFD zwischen August und Oktober. Manche Träger bieten auch Anfangstermine im Frühjahr oder über das Jahr verteilt an.
Auch wer Arbeitslosengeld II bezieht, kann ein FSJ/ einen BFD machen. Es bleiben 200 Euro des Taschengeldes auf die Leistungen anrechnungsfrei.
Liegt ein wichtiger Grund vor wie z.B. die Erlangung eines Studien- oder Ausbildungsplatzes, kann ein FSJ/ ein BFD auch seitens der Freiwilligen gekündigt werden.
Ein FSJ im Ausland ist grundsätzlich möglich, ein BFD im Ausland dagegen nicht. Allerdings gibt es vielfältige andere Möglichkeiten für einen Freiwilligendienst im Ausland.
Informationen zu Freiwilligendiensten im Ausland in unserer Trägergruppe gibt es hier.
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