Die Einsatzstelle ist unter anderem für die fachliche und persönliche Begleitung der Freiwilligen und alle Fragen der konkreten Arbeit zuständig.
Einsatzstellen des FSJ oder des BFD in der evangelischen Trägergruppe sind z. B. Krankenhäuser, Altenheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Kinderheime, Kindertagesstätten und Schulen, Jugendeinrichtungen, Erholungsheime, Kirchengemeinden und Selbsthilfegruppen etc.
... dann setzen Sie sich bitte mit einem der angeschlossenen Träger in Verbindung.
Träger gibt es im ganzen Bundesgebiet. Die meisten Träger arbeiten in bestimmten Regionen, es gibt aber auch Träger, die bundesweit Einsatzstellen betreuen.
Die jeweiligen Rahmenbedingungen (Kosten, Seminarkonzepte etc.) unterscheiden sich und sollten deshalb bei den Trägern direkt erfragt werden.
Als Einsatzstelle im FSJ werden Sie direkt durch die Träger anerkannt.
Sollten Sie Interesse haben, Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst zu werden, so müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben stellen. Wir möchten Sie bitten, dies gemeinsam mit einem der angeschlossenen Träger zu machen, um die Spezifika der Evangelischen Trägergruppe gleich mit aufzunehmen. Auch im Bundesfreiwilligendienst arbeitet die Evangelische Trägergruppe ausschließlich über die angeschlossenen Träger. Diese sind auch für die Verteilung und Überwachung der Kontingente im BFD zuständig.
Eine Liste der angeschlossenen Träger finden Sie hier.
Evangelische Freiwilligendienste gGmbH
Otto-Brenner-Straße 9, 30159 Hannover
Tel. 05 11/45 000 83-30
infoev-freiwilligendienstede, www.ev-freiwilligendienste.de