Entsendeorganisationen, die Freiwilligendienste im Ausland anbieten, können dafür verschiedene staatliche Förderprogramme nutzen. Grundsätzlich müssen die Entsendeorganisation und die Einsatzstelle, manchmal auch die Aufnahmeorganisation für das jeweilige Programm akkreditiert sein. Danach werden für jeden Freiwilligenjahrgang Anträge auf Förderung gestellt – dies übernimmt die Entsendeorganisation; du als Freiwillige/r musst dafür nicht selbst aktiv werden.
Wird die Förderung bewilligt, werden einige (aber nie alle) Kosten des Freiwilligendienstes darüber abgedeckt. Wird der Antrag abgelehnt, gibt es bei den Entsendeorganisationen oft die Möglichkeit, im Rahmen eines ungeförderten Freiwilligendienstes dennoch auszureisen.
Die Förderprogramme haben unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte, mit denen sich die Freiwilligen in ihrem Dienst besonders beschäftigen, z.B. entwicklungspolitische Fragestellungen oder die europäische Perspektive.
Der IJFD ist das Auslandsfreiwilligendienst-Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Er ermöglicht jungen Menschen, einen freiwilligen Dienst im Ausland zu leisten und dadurch interkulturelle, gesellschaftspolitische und persönliche Erfahrungen in einer anderen Kultur zu sammeln.
Dauer: 6-18 Monate
Altersgrenze: 16-26 Jahre
Einsatzländer: weltweit
Tätigkeitsfelder: Soziales, Kultur, Sport, Denkmalpflege, Ökologie, Bildung, Friedens- und Versöhnungsarbeit, Demokratieförderung
Link: www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Freiwilliges-Engagement/internationaler-jugendfreiwilligendienst.html
weltwärts ist der entwicklungspolitische Freiwilligendienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Er steht unter dem Motto „Lernen durch tatkräftiges Helfen“ mit einer doppelten Zielsetzung: Einen entwicklungspolitischen Mehrwert für die Partnerprojekte im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe zu erzielen, als auch einen deutlichen Impuls für die entwicklungspolitische Inlandsarbeit zu setzen.
Dauer: 6-24 Monate
Altersgrenze: 18-28 Jahre
Einsatzländer: Entwicklungsländer nach der OECD-Länderliste
Tätigkeitsfelder: entwicklungspolitische Schwerpunktsektoren und -themen, z.B. Armutsbekämpfung, Bildung, Gesundheit, Ernährungssicherung / Landwirtschaft, Not- und Übergangshilfe, Umwelt- und Ressourcenschutz, Wasser, Menschenrechte, Demokratieförderung, Jugendbeschäftigung und Sport
Link:www.weltwaerts.de
Der Europäische Freiwilligendienst (EFD) oder European Voluntary Service (EVS) ist Teil des Programms »JUGEND IN AKTION« der Europäischen Union. Er bietet jungen Menschen die Möglichkeit, sich als Freiwillige in einem gemeinnützigen Projekt im Ausland zu engagieren, z.B. in den Bereichen soziale Integration, Kunst und Kultur, Umwelt, Chancengleichheit, Medien und Kommunikation, Europäisches Bewusstsein oder Drogenprävention.
Dauer: 2-12 Monate
Altersgrenze: 18-30 Jahre
Einsatzländer: EU-Mitgliedsländer + Partnerländer/Drittstaaten
Tätigkeitsfelder: sozialer Bereich, Umwelt, Kultur, Sport, Denkmalschutz, Politik
Link: www.jugend-in-aktion.de/foerderung/leitaktion-1/europaeischer-freiwilligendienst
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) stellen die gesetzlich geregelten Jugendfreiwilligendienste dar, die beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) angesiedelt sind. Sie können im Inland, aber auch im Ausland geleistet werden. FSJ und FÖJ sind als Bildungs- und Orientierungszeiten für junge Menschen angelegt und stellen dabei eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements dar.
Dauer: 6-12 Monate
Altersgrenze: 16-26 Jahre
Einsatzländer: weltweit
Tätigkeitsfelder: Wohlfahrtspflege, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitspflege, Kultur, Denkmalpflege, Sport, Natur- und Umweltschutz
Link:www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Freiwilliges-Engagement/fsj-foej.html
Der Andere Dienst im Ausland (ADiA) ist kein Förderprogramm, aber eine geregelte Form des Freiwilligendienstes im Ausland und wird deshalb hier mit aufgeführt. Ursprünglich war er als Ersatz für den Zivildienst eingeführt worden; seit der Aussetzung der Wehrpflicht wird der ADiA nach §5 des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst durchgeführt.
Der ADiA bietet Frauen und Männern die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst im Ausland zu leisten, mit dem besonderen Schwerpunkt auf Völkerverständigung und Völkerversöhnung.
Dauer: i.d.R. 12 Monate
Altersgrenze: ab Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
Einsatzländer: weltweit
Tätigkeitsfelder: gemeinwohlorientierte Einrichtungen; im Mittelpunkt steht die sozialpraktische Komponente
Link:www.bmfsfj.de/BMFSFJ/freiwilliges-engagement,did=174276.html
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