Der Bundestag möchte die Freiwilligendienste reformieren und überall dort, wo Freiwillige und Einsatzstelle sich einig sind, einen Teilzeitdienst ermöglichen. Bislang war das nur für Freiwillige im Alter von über 27 Jahren oder für junge Menschen in besonders schwierigen Lebenslagen möglich. Gleichzeitig soll die Obergrenze des Taschengeldes erhöht werden.
Der Bundesarbeitskreis FSJ begrüßt grundsätzlich die Inhalte des Teilzeitgesetzes. Diese werden aber – gerade mit Blick auf das Taschengeld – erst in größerem Umfang wirksam werden, wenn die staatliche Refinanzierung hierfür steigt.
„Mit dem Gesetz ist die Einführung eines Rechtsanspruches auf Förderung für einen Freiwilligendienst versäumt worden“, betonte Martin Schulze. „Auch wenn die mit dem Gesetzentwurf geplanten Änderungen grundsätzlich zu begrüßen sind, können diese in der Praxis erst dann in der Breite zum Tragen kommen, wenn die Träger, Einsatzstellen und die Freiwilligen selbst durch den Gesetzgeber eine bessere finanzielle Refinanzierung erhalten“.
Wichtiges aktuelles Anliegen sei außerdem die dringend notwendige Absicherung des Jahrgangs 2024/25 sowie eine mittelfristige Planungssicherheit.
Weitere Verbändevertreter*innen der Bundesarbeitsgemeinschaft freie Wohlfahrtspflege, des Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), des Internationalen Bund und der Malteser sowie Freiwillige/Bundessprecher*innen im Freiwilligen Ökologischen Jahr und Bundesfreiwilligendienst und außerdem Marie Beimen vom „Petitionsteam Freiwilligendienst stärken“ benannten ähnliche Punkte und warben gemeinsam für eine bessere und verlässlichere Förderung.
Weitere Informationen zur öffentlichen Anhörung sowie die eingereichten Stellungnahmen der Sachverständigen und eine Aufnahme der Sitzung finden sich auf der Internetseite des Familienausschusses.