Die Trägergruppe der Evangelischen Freiwilligendienste ist einer der größten zivilgesellschaftlichen Anbieter für FSJ, BFD und internationale Freiwilligendiensten. Jährlich beginnen rund 13.600 Freiwillige ihren Freiwilligendienst bei der Evangelischen Trägergruppe im In- und Ausland. Die Evangelische Trägergruppe steht für mehr als 60 Organisationen aus evangelischer Jugendarbeit, Diakonie, Landes- und Freikirchen, die regional, bundesweit und international Freiwilligendienste anbieten.
Die Diakonie Deutschland und die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland kritisieren die Kürzungen.
Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland: „Nur wer in freiwilliges Engagement investiert, erntet Demokratie und Zusammenhalt. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sie die Freiwilligendienste stärken will. Die jetzt angekündigten Kürzungen stehen dazu in krassem Widerspruch. Um diese wichtige Arbeit für unser Gemeinwohl fortsetzen zu können, benötigen die Anbieter des FSJ dringend ausreichend Mittel und Planungssicherheit.“
Für den Jahrgang 2024/25 sind massive Kürzungen der Haushaltsmittel für die Freiwilligendienste angekündigt. Dies führt jetzt bereits zu Kürzungen von 7,5 Prozent für den neuen FSJ-Jahrgang, der ab Sommer 2024 startet, und von 25 Prozent für den Bundesfreiwilligendienst ab Anfang 2025. Für den Jahrgang ab Sommer 2025 stehen im FSJ sogar Kürzungen von 35 Prozent gegenüber 2023/2024 im Raum. Die geplanten Kürzungen werden die Zahl der Plätze in den Freiwilligendiensten deutlich reduzieren, die Vielfalt der Einsatzstellen einschränken und die erreichbaren Zielgruppen verkleinern. Damit wird ein wichtiges Instrument zur Gewinnung junger Menschen für soziale Berufe und gesellschaftliches Engagement massiv beschnitten.
„Demokratie, Zusammenhalt und Engagement brauchen heute mehr denn je Erprobungsräume“, betont Michael Peters, Generalsekretär der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland. „Die Freiwilligendienste leisten einen großen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt: Hier begegnen sich unterschiedliche Menschen oft über soziale und kulturelle Grenzen und über Generationen hinweg. Freiwillige können Teilhabe und Mitsprache erleben und einüben. All das fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratiefähigkeit der Beteiligten.“
Hintergrund: Am 29. April 1964 wurde das Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) vom Bundestag verabschiedet. Das Gesetz schuf den rechtlichen Rahmen für Freiwilligendienste, die bereits zehn Jahre zuvor mit dem Aufruf zum Diakonischen Jahr ihren Anfang genommen hatten. Bis heute haben sich Dienste wie das FSJ, der Bundesfreiwilligendienst (BFD) und die internationalen Freiwilligendienste gut etabliert: Seit Beginn des Diakonischen Jahres 1954 (als Vorläufer des heutigen Freiwilligen Sozialen Jahres) haben 300.000 überwiegend junge Menschen einen Freiwilligendienst in einer evangelischen Einrichtung geleistet.